Der Entscheidungsprozess ist per Definition:
1. Bezeichnung für mehrstufige Entscheidungen.
2. Bezeichnung für den Ablauf einer Entscheidung in einer Organisation. Man unterscheidet danach
zentrale von dezentralen Entscheidungsprozessen.
3. Bezeichnung für den geistigen Arbeitsablauf einer Individualentscheidung. Wird mit dem Begriff
"Entscheidung" nicht allein der Entschluss, sondern auch dessen Vorbereitung bezeichnet, so lässt sich
eine Entscheidung als ein im Zeitablauf sich vollziehender Prozess auffassen, der aus
Vorentscheidungen, der eigentlichen Entscheidung und nachfolgenden weiteren Entscheidungen
besteht.
Es lassen sich fünf Phasen eines Entscheidungsprozesses unterscheiden:
(1) Problemformulierung:
Der Entscheidungsprozess wird durch die Wahrnehmung von Symptomen angeregt, die eine
Entscheidung erfordern bzw. ratsam erscheinen lassen. Der Entscheider formuliert daraufhin das
Entscheidungsproblem. Die Problemformulierung kann unmittelbar evident sein, aber auch einen
Suchprozess erfordern. Wie das zu lösende Entscheidungsproblem konkret beschrieben werden soll,
ist eine Frage der Zweckmäßigkeit. Die Problemformulierung stellt somit selbst ein
Entscheidungsproblem dar.
(2) Präzisierung des Zielsystems:
Zwar beinhaltet eine Problemformulierung bereits Zielvorstellungen, diese müssen jedoch in der
Regel präzisiert werden, um eine hinreichende Orientierung für die Alternativensuche und -
bewertung zu haben.
(3) Erforschung von Alternativen:
Diese beinhaltet die Alternativensuche und die Prognose der Ergebnisse der Alternativen, aber auch
die Ermittlung von Beschränkungen des Handlungsspielraums.
(4) Auswahl einer Alternative:
Diese repräsentiert die eigentliche Entscheidung.
(5) Entscheidungen in der Realisationsphase
: Nach der Auswahl einer Handlungsalternative sind weitere Entscheidungen bei der konkreten
Umsetzung zu treffen, da die Alternative nicht alle Detailmaßnahmen beschreibt, die in der
Realisationsphase festzulegen sind.
Zwischen den Phasen eines Entscheidungsprozesses bestehen Interdependenzen. So beeinflusst bspw.
die Alternativensuche die Präzisierung des Zielsystems, da der Entscheider seine Zielvorstellungen in
der Regel anpasst, wenn er konkretere Vorstellungen über seine Handlungsmöglichkeiten hat.
Text wird noch ergänzt
Eine wesentliche Einflussgröße auf
Arbeitseinstellungen und die Arbeitsmotivation ist
die wahrgenommene Gerechtigkeit in einer
Organisation. Vier Aspekte lassen sich
unterscheiden: die Verfahrensgerechtigkeit, die
Verteilungsgerechtigkeit, die interpersonale und
die informationale Gerechtigkeit.
a) Die Verfahrensgerechtigkeit bezieht sich
darauf, inwieweit ein Entscheidungsprozess (z.B.
Besetzung einer Position, Entlohnung) als fair
oder angemessen angesehen wird. Sechs
Merkmale beeinflussen (vermutlich), ob ein
Entscheidungsprozess als fair angesehen wird:
(1) Konsistenz (d.h. das Verfahren sollte immer in
der gleichen Weise ablaufen),
(2) Unvoreingenommenheit (d.h. der Prozess soll
unabhängig durch Eigeninteressen derjenigen
sein, die ihn durchführen),
(3) Genauigkeit (d.h. alle für den Prozess
relevanten Informationen sollen genutzt werden),
(4) Korrekturmöglichkeit (d.h. Möglichkeiten für
die Revision von (Fehl-) Entscheidungen sollten
vorgesehen sein),
(5) Repräsentativität (d.h. die Interessen aller am
Entscheidungsprozess Beteiligten sollten
berücksichtigt werden) und
(6) ethische Rechtfertigung (d.h. das Verfahren
sollte allg. moralischen Standards nicht
widersprechen).
b) Die Verteilungsgerechtigkeit bezieht sich auf
die Frage, als wie fair oder angemessen das
Ergebnis einer Entscheidung angesehen wird. Die
Wahrnehmung der Verteilungsgerechtigkeit
erwächst aus dem sozialen Vergleich mit anderen
Personen: Eine Person strebt an, dass das
Verhältnis ihrer Nettobelohnung (NP) für ihren
Einsatz (IP) jenem entspricht, das sie bei anderen
Personen (NA/IA) wahrnimmt. Eine unfaire
Verteilung liegt demnach vor, wenn gilt:
(1) NP/IP > NA/IA oder (2) NP/IP < NA/IA.
Im Fall (1) entsteht das Gefühl der
„Überbezahlung”, im Fall (2) das der
„Unterbezahlung”. Wenn die Verteilung als unfair
empfunden wird, führt das zur Motivation von
Verhalten, das das Ungleichgewicht wieder
ausgleicht.
c) Die interpersonale Gerechtigkeit bezieht sich
auf auf die Wahrnehmung der sozialen Interaktion
bei der Entscheidungsfindung. Beurteilt wird
dabei, wie viel Respekt der Person
entgegengebracht wird, die von einer
Entscheidung betroffen sein wird.
d) Die informationale Gerechtigkeit schließlich
bezieht sich darauf, inwiefern das
Informationsverhalten der die Entscheidung
treffenden Person wahrheitsgemäß ist,
Begründungen und spezifische Informationen
enthält sowie zeitnah erfolgt.
Entscheidungsprozess
Gerechtigkeit in Unternehmen
Integration von Management, System, Organisation, Prozess und Qualität
koch.management 2016